Wahl der Schwerbehindertenvertretung
- Alles was Sie zur Wahl brauchen (Ratgeber, Wahlkalender, Wahlformulare und Handlungshilfe), haben die Integrationsämter auf einer Sonderseite zusammengestellt: SBV Wahl Kompakt
- Zum Nachlesen: SBV-Wahlenerlass
Gehen Sie wählen! Nehmen Sie Ihr Recht wahr und beteiligen sich an der Wahl der Schwerbehindertenvertretung Ihrer Interessenvertretung!
Die Schwerbehindertenvertretungen werden getrennt gewählt nach den Schulformen
- Grundschulen,
- Hauptschulen,
- Förderschulen, soweit die Schulämter die Fachaufsicht ausüben (§ 88 Abs. 3 SchulG)
jeweils beginnend auf Schulamtsebene und
- Förderschulen, soweit die Bezirksregierungen Dienst- und Fachaufsicht ausüben, und Klinikschulen,
- Realschulen,
- Gymnasien und Weiterbildungskollegs,
- Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen (inkl. PRIMUS Schulen) und Sekundarschulen,
- Berufskollegs
jeweils beginnend auf Bezirksebene.
Gewählt wird entweder im vereinfachten Wahlverfahren im Rahmen einer Wahlversammlung oder im förmlichen Wahlverfahren durch eine schriftliche Wahl, abhängig von der Anzahl der Wahlberechtigten.
Weitere Hilfen und Links
Einen Überblick über die wichtigsten schwerbehinderungsrelevanten Regelungen im Schulbereich des Landes NRW bietet Ihnen die aktualisierte und erweiterte Broschüre des VBE „Schwerbehinderung? Basiswissen für Lehrkräfte“. Diese finden Sie, wenn Sie auf die Grafik oben klicken.
Ihre Ansprechpartner in den Bezirken: Schwerbehindertenvertretung
Direkter Zugang: LWL-Integrationsamt Westfalen für Menschen mit Behinderung im Beruf
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