Lehrerrat aktuell 06/19: Einsammeln von Geldern
Leider gibt es immer wieder Probleme an Schulen mit der Verwaltung des Geldes, das von Eltern eingesammelt wird, z.B. im Fall einer Klassenfahrt.
Obwohl der VBE sich schon seit Jahren dafür einsetzt, dass hier eine einheitliche Regelung mit dem Ministerium erfolgt, konnte hier noch keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Das Ministerium empfiehlt die Eröffnung eines Treuhandkontos.
Dies ist zwar beim Pfändungsschutz unproblematisch, birgt aber die Gefahr, dass es hier zu dem Vorwurf einer Unterschlagung kommen könnte. Zudem ist das Eröffnen und Führen eines solchen Kontos sehr aufwändig.
Dass das Geld auf das private Konto der Lehrkraft oder der Schulleitung eingezahlt wird, verbietet sich von selbst. Denn damit sind diese Gelder uneingeschränkt dem Zugriff etwaiger Gläubiger des Kontoinhabers ausgesetzt und es kann nicht mehr differenziert werden, welches Vermögen privat und welches schulisch ist.
Es bleibt also nach unserer Einschätzung nur die Möglichkeit, den Zahlungsverkehr über den Schulträger zu lösen.
Hierbei müssen jedoch gezielte Absprachen erfolgen, wie die Schule dann über diese Gelder verfügen kann.
Viele Schulen haben zwei Konten, eines, über das das Budget des Schulträgers läuft und das auch von ihm geprüft wird, und ein zweites, über das Gelder für Klassenfahrten oder ähnliches laufen wie z. B. Mittel des Sozialamtes für einzelne Schüler oder auch die Milch- und Kakaorechnung des Lieferanten. In solchen Fällen kann das Geld dann darüber eingesammelt werden.
Es gibt mittlerweile einige Anbieter von Klassenfahrten, die sich bei der Kostentragung direkt an die Eltern wenden. Diese übernehmen dann das Einsammeln und die Lehrkraft kann auf einem Kundenkonto jederzeit sehen, wer schon bezahlt hat. Auch rechnen diese die Kosten nach den BuT Vorgaben ab.
Haben Sie einen Anbieter ausgewählt, der direkt mit den Eltern und dem Jobcenter abrechnet, ist dies natürlich die beste Lösung, die auch juristisch zu empfehlen ist.
Für VBE-Mitglieder:
VBE-Mitglieder haben täglich die Möglichkeit, sich unter der Telefonnummer 0231 425757 0 mit unserer Rechtsabteilung verbinden zu lassen. Bei schulfachlichen Fragen steht die stellvertretende Landesvorsitzende Wibke Poth unter der Nummer 0179 7003350 zur Verfügung.
Darüber hinaus ist dienstags und mittwochs ab 14:00 Uhr das Servicetelefon für Mitglieder des VBE unter der Telefonnummer 0231 433863 zu erreichen. Mitglieder finden weitere Informationen auch auf der Rechtsdatenbank des VBE.
Hinweis:
Der VBE bietet Grund- und Aufbauschulungen für Mitglieder in Lehrerräten an. Der geänderte Erlass regelt auch die Durchführung von Aufbauschulungen. Da die Basis eine vertragliche Vereinbarung mit dem MSB (vormals MSW) ist, sind unsere Angebote den staatlichen - z. B. durch die Kompetenzteams - gleichgestellt. Nutzen Sie die Veranstaltungen. Dazu laden wir Sie herzlich ein. Ihnen entstehen keine Kosten. Ihre Fahrtkosten trägt die Schule, der die verauslagten Reisekosten dann von der Bezirksregierung erstattet werden.
Die Teilnahme an den Qualifizierungen liegt im besonderen dienstlichen Interesse. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten Sonderurlaub gemäß § 26 der Freistellungs- und Urlaubsverordnung. Der besondere Ausnahmefall gemäß § 26 Freistellungs- und Urlaubsverordnung ist gegeben. Die Qualifizierungen für Lehrerräte finden jeweils von 9.00 Uhr bis 16.30 Uhr statt.
Anmeldungen zu unseren Lehrerräteschulungen sind jederzeit möglich. Bitte klicken Sie oben auf die Grafik.
Inka Schmidtchen
Justiziarin VBE NRW
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