Lehrerrat aktuell 07/19: Zeckenentfernen
Sommerzeit ist Zeckenzeit und das ist nicht nur ein privates Problem. Gerade auf Klassenfahrten kommt es immer wieder vor, dass sich diese kleinen unerfreulichen Biester in Kinderkörper verbeißen. Verunsicherung besteht darüber, ob Lehrkräfte Zecken entfernen dürfen.
Hierzu gibt es eine klare Aussage der DGUV (Unfallkasse NRW).
Hier heißt es:
„Das pädagogische Personal der Kindertageseinrichtung oder einer Schule dürfen Zecken entfernen. Das Entfernen von Zecken bedarf einer wirksamen Einwilligung. Bei nicht einwilligungsfähigen Minderjährigen ist eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten einzuholen.
Jede Kindertagestageseinrichtung und jede Schule sollte ein konkretes Vorgehen zum Umgang mit Zeckenstichen festlegen und mit den Erziehungsberechtigten abstimmen. Die Ausstattung mit geeigneten Hilfsmitteln zur Entfernung von Zecken ist dringend anzuraten.
Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrkräfte, gegebenenfalls auch das sonstige pädagogische Personal, sollten im Rahmen einer Aus- und Fortbildung (z.B. Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder) Kenntnisse zum Thema „Zeckenentfernung“ erwerben.“
https://www.dguv.de/medien/fb-erstehilfe/de/documents/zecken.pdf
Für VBE-Mitglieder:
VBE-Mitglieder haben täglich die Möglichkeit, sich unter der Telefonnummer 0231 425757 0 mit unserer Rechtsabteilung verbinden zu lassen. Bei schulfachlichen Fragen steht die stellvertretende Landesvorsitzende Wibke Poth unter der Nummer 0179 7003350 zur Verfügung.
Darüber hinaus ist dienstags und mittwochs ab 14:00 Uhr das Servicetelefon für Mitglieder des VBE unter der Telefonnummer 0231 433863 zu erreichen. Mitglieder finden weitere Informationen auch auf der Rechtsdatenbank des VBE.
Hinweis:
Der VBE bietet Grund- und Aufbauschulungen für Mitglieder in Lehrerräten an. Der geänderte Erlass regelt auch die Durchführung von Aufbauschulungen. Da die Basis eine vertragliche Vereinbarung mit dem MSB (vormals MSW) ist, sind unsere Angebote den staatlichen - z. B. durch die Kompetenzteams - gleichgestellt. Nutzen Sie die Veranstaltungen. Dazu laden wir Sie herzlich ein. Ihnen entstehen keine Kosten. Ihre Fahrtkosten trägt die Schule, der die verauslagten Reisekosten dann von der Bezirksregierung erstattet werden.
Die Teilnahme an den Qualifizierungen liegt im besonderen dienstlichen Interesse. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten Sonderurlaub gemäß § 26 der Freistellungs- und Urlaubsverordnung. Der besondere Ausnahmefall gemäß § 26 Freistellungs- und Urlaubsverordnung ist gegeben. Die Qualifizierungen für Lehrerräte finden jeweils von 9.00 Uhr bis 16.30 Uhr statt.
Anmeldungen zu unseren Lehrerräteschulungen sind jederzeit möglich. Bitte klicken Sie oben auf die Grafik.
Inka Schmidtchen
Justiziarin VBE NRW
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